Wenn ein Straftäter aufgrund eines Sexualdelikts mit Kindern oder abhängigen Personen (z.B. Behinderten) verurteilt worden ist, soll er das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Dies will die Initiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen".
Viele Pädophile sind Wiederholungstäter. Darum ist es wichtig, dass sie nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen, sei das im Beruf oder in der Freizeit. Nur so können wir verhindern, dass Pädophile wieder an Schulen, Behinderteninstitutionen oder in Sportvereinen tätig sind. Es ist nicht einzusehen, warum ein solcher Sexualstraftäter nach Verbüssung seiner Strafe eine Tätigkeit ausüben soll, welche ihn wieder in Kontakt mit potentiellen Opfern bringt. Es gibt genügend andere Berufe.
Ein kürzlich vom Parlament verabschiedetes Gesetz sieht zwar ein Berufsverbot von 10 Jahren vor, aber erst bei einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Das reicht nicht. Zahlreiche Pädophile würden von diesem Berufsverbot nicht erfasst oder dürften schon nach 10 Jahren wieder mit Kindern arbeiten. Darum braucht es die Initiative: Es muss der Grundsatz gelten, dass ein verurteilter Straftäter lebenslänglich nicht mehr mit Kindern oder Abhängigen arbeiten darf. So können weitere Straftaten vermieden und neue Opfer verhindert werden. Der Schutz der Kinder muss Vorrang haben vor den Anliegen verurteilter Straftäter.
Art. 123c (neu) Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen.
Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.
«Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit», heisst es in Art. 11 BV. Sie der Verantwortung eines Pädophilen zu überlassen, ist untolerierbar
«Der Schutz der Kinder muss Vorrang haben vor den Anliegen verurteilter Straftäter.»
«Das Tätigkeitsverbot gehört in die Verfassung, sonst wird es im Nu wieder verwässert.»
«Pädophilie ist nicht heilbar. Die Initiative hilft, unsere Kinder besser zu schützen.»
«Wer pädophil ist, ist kaum therapierbar . Darum ist es wichtig, dass Straftäter nicht wieder mit potentiellen Opfern in Kontakt kommen.»
«Viele Pädophile sind Wiederholungstäter – darum ist ein lebenslanges Tätigkeitsverbot nötig.»
«Pädophile Sexualstraftäter verursachen lebenslange Schäden und stellen lebenslange Gefahren dar. Deswegen ist ein lebenslanges Berufs- und Tätigkeitsverbot richtig.»
Wenn ein Straftäter aufgrund eines Sexualdelikts mit Kindern oder abhängigen Personen (z.B. Behinderten) verurteilt worden ist, soll er das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Die Initiative ist wichtig, um unsere Kinder besser vor Pädophilen zu schützen. Der Schutz der Kinder muss Vorrang haben vor den Anliegen verurteilter Straftäter.
Darum braucht es die Initiative: Es muss der Grundsatz gelten, dass ein verurteilter Sexualstraftäter lebenslänglich nicht mehr mit Kindern oder Abhängigen arbeiten darf. So können Opfer verhindert und weitere Straftaten vermieden werden.
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«Der Schutz der Kinder muss Vorrang haben vor den Anliegen verurteilter Straftäter.»
«Das Tätigkeitsverbot gehört in die Verfassung, sonst wird es im Nu wieder verwässert.»
«Pädophilie ist nicht heilbar. Die Initiative hilft, unsere Kinder besser zu schützen.»
«Wer pädophil ist, ist kaum therapierbar . Darum ist es wichtig, dass Straftäter nicht wieder mit potentiellen Opfern in Kontakt kommen.»
«Viele Pädophile sind Wiederholungstäter – darum ist ein lebenslanges Tätigkeitsverbot nötig.»
«Pädophile Sexualstraftäter verursachen lebenslange Schäden und stellen lebenslange Gefahren dar. Deswegen ist ein lebenslanges Berufs- und Tätigkeitsverbot richtig.»
Die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» wird von einem überparteilichen Komitee unterstützt.
Leider hat das Initiativkomitee, das zum grossen Teil nicht aus Politikern besteht, bislang kaum Mittel, um einen Abstimmungskampf zu führen. Namentlich für die grossen Wirtschaftsverbände ist unser Thema nicht prioritär, und die Parteien haben auch kein Geld. Gewisse finanzielle Mittel sind jedoch unabdingbar, um Werbung für dieses wichtige Anliegen machen und am 18. Mai gewinnen zu können.
Darum würden wir uns freuen, wenn auch Sie einen Beitrag im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um so zumindest eine minimale Abstimmungskampagne zu ermöglichen. Über jede noch so kleine Spende freuen wir uns sehr – jeder Franken zählt!
Überparteiliches Komitee „Ja zum Berufsverbot für pädophile Straftäter“, 8702 Zollikon
PC-Konto: 89-246868-8 / IBAN CH29 0900 0000 8924 6868 8
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„Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“
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